Movin'music & Mobile DJ Vertrag

MUSTER-VERTRAG
  • zwischen ProMoveCom.de - vertreten durch DJ: ......................“
  • und dem Veranstalter - vertreten durch .............................

1. Der Veranstalter engagiert den Disc Jockey für eine Veranstaltung am ........................ in ...............
    Beginn der Veranstaltung ist .......................Uhr, Musikbeginn erfolgt um .................Uhr.
    Die Spielzeit beträgt ...................Stunden/ Von:..............bis............. Uhr
    Der Disc Jockey ist in der Ausgestaltung des Programms und der Darbietung frei von kunstbezogenen Weisungen des Veranstalters.          Bestandteil des Vertrages ist der Musikfragebogen, der mind. zwei Wochen vor Veranstaltung dem Disc Jockey vorliegen muss. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Disc Jockey mit seiner Darbietung bei Veranstalter oder Publikum  nicht so ankommen sollte, wie dies erhofft oder erwartet wurde.

2. Gage:
Es wird als Festgage für die vereinbarte Zeit vereinbart: ................ € inkl. gesetzl. Mwst. (bei Überschreitung der vereinbarten Zeit werden pro angefangener Stunde 35 € berechnet). Die Hälfte der Gage ist per Vorkasse zu zahlen. Die Vorkasse muss unmittelbar nach der Buchung auf das Konto.................... Institut:................Inhaber:...............l gutgeschrieben sein, erst dann ist die Buchung gültig. Die Restzahlung erfolgt in BAR an den Disc Jockey nach dem Auftritt.

3. Übernachtungskosten - falls erforderlich: Hotel für ......... Personen incl. Frühstück mit versichertem Parkplatz nahe des Veranstaltungsortes.
Die Kosten trägt der Veranstalter. Die Hotelanschrift ist mind. zwei Wochen vor dem Spieltermin mitzuteilen.

4. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung - sofern die Veranstaltung öffentlich ist - der GEMA mitzuteilen. Die GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. 

5. Bei Krankheit des Disc Jockeys wird versucht einen gleichwertigen Ersatz Disc Jockey stellen. Der Veranstalter ist an den Vertrag gebunden.

6. Der Auftrittsort muss mind. zwei Stunden vor Einlass des Publikums zum Aufbau der PA und zum Soundcheck zugänglich sein. Bei Beginn des Aufbaus muss ein Hauselektriker oder eine mit den Stromanschlüssen im Veranstaltungsraum vertraute Person anwesend sein.

7. Dem Disc Jockey muss genügend Platz zur Verfügung gestellt werden, um sein Equipment aufzubauen. Ein Tisch in der Nähe eines Stromanschlusses muss vorhanden sein. 

8. Der Veranstalter stellt dem Disc Jockey und seiner Begleitung genügend Getränke und eine warme Mahlzeit.

9. Bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe der Bruttogage. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Gerichtsstand ist ECHTERDINGEN. Maßgebend ist allein der schriftliche, abschließende Vertrag und die als Basis gültigen AGB's des ProMoveCom Disc Jockeys. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Über den Vertragsinhalt ist Stillschweigen zu bewahren. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. 

ich(wir) stimme(n) die AGB's zu:

Der Vertrag ist spätestens bis ................... an die vorstehende Adresse zurückzusenden.

......................................, den ....................

Für den Veranstalter ......................................

Für den ProMoveCom Disc Jockey ......................................