Movin'music & Mobile DJ.

AGB's                             

1. Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen ProMoveCom und seinem Vertragspartner (Auftraggeber).

2. Vertrag

Verträge zwischen ProMoveCom und seinem Auftraggeber entstehen durch Annahme eines Angebotes und Unterschrift unter einen schriftlichen Vertrag.

3. Rücktritt vom Vertrag oder von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
  • Rücktritt 30-21 Tage vor der Veranstaltung:     20 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt 20-15 Tage vor der Veranstaltung:     30 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt 14-04 Tage vor der Veranstaltung:     50 % der vereinbarten Gage
  • Rücktritt 03-01 Tag(e) vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach einer Absage einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden
die Stornokosten natürlich gesondert geregelt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist so früh wie möglich, am besten schriftlich, anzukündigen.

Ein Rücktritt seitens des DJ's oder Auftraggebers ist möglich aufgrund:
  • technisch bedingter Ausfälle im Veranstaltungsraum (DJ)
  • Krankheit, Unfall, Tod
  • Todesfall in der Familie
In diesem Fall wird die gegenseitige Ausfallentschädigung nichtig.

Ist der DJ , aufgrund der oben aufgeführten Einflüsse, nicht in der Lage, an dem vereinbarten Tag Musik zu spielen, versucht er für Ersatz zu sorgen. Lässt sich kein Ersatz finden, kann von der DJ bzw  ProMoveCom  kein Schadensersatz verlangt werden.

4. Haftungsausschluss
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des DJ's verursacht worden ist.

Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von ProMoveCom DJ's, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht worden sind, haftet der Veranstalter.

Sofern der  DJ durch die von ihm nicht zu verantwortenden Umstände und äußeren Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch  auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung
einer vereinbarten Zahlung.

5. Zahlungen / Gage
Alle Angebote sind Festpreise und gelten, soweit nicht anders vereinbart inklusive Musikanlage, kleine Lichtanlage, Auf- & Abbau, inklusive Anfahrt.
Bei großen Entfernungen kann, nach mündlicher und schriftlicher Vereinbarung, eine zusätzliche Fahrtkostenpauschale vereinbart werden.

Alle Angebote gelten brutto incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt 19 %, falls keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Die Musik wird so lange gespielt wie sie es wünschen. Nach der vertraglich vereinbarten Spielzeit, wird jede weitere angefangen Stunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarung separat in Rechnung gestellt, d.h. pro angefangener Stunde werden derzeit 35 € zusätzlich berechnet.

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich nur an  ProMoveCom direkt vorzunehmen.
Bei Buchung werden 50% der vereinbarte Gage fällig - Überweisung auf das Konto von ProMoveCom - erst nach Eingang der Hälfte der vereinbarten Gage ist die Buchung gültig. Die andere Hälfte der Gage wird spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin  fällig.

6. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei Privatveranstaltungen
entfällt die GEMA-Gebühr.

7. Verpflegung
DJ  ggf. inclusive einer Begleitperson erhalten vom Auftraggeber, während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauzeit, kostenlose Getränke. Dies gilt in gleicher Weise für eventuell angebotenes Essen.

8. Platzbedarf, Parkmöglichkeit & Stromkreis
Der Auftraggeber (Veranstalter) hat dafür Sorge zu tragen, dass  der DJ  genügend Platz zur Verfügung gestellt bekommt, damit die Musikanlange aufgebaut werden kann und die DJ Tätigkeit problemlos verläuft. Es müssen mindestens 4-5 m2 vorhanden sein.

Auch muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes geschaffen wird, damit
das DJ Equipment be- und entladen werden kann.

Nach Möglichkeit sollten am Veranstaltungsort 2 getrennte Stromkreise zu Verfügung stehen ( 1 x Licht , 1 x Sound ).

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
In allen Rechtsbeziehungen zwischen ProMoveCom DJ's und seinem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Echterdingen vereinbart.


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